Zum Inhalt springen
Für Arbeitnehmer · München
Kündigung erhalten? Was Sie jetzt zu tun haben. Die 3‒Wochen‒Frist läuft bereits.
Nach dem Kündigungs-Check wissen Sie, wo Sie stehen: Ist Ihre Kündigung angreifbar? Welche Abfindung und weiteren Ansprüche kommen infrage? Dr. Wolfgang Wodok prüft Ihren Fall persönlich und zeigt Ihnen die nächsten Schritte.
Jetzt Kündigungs‒Check anfordern
Kostenfrei & unverbindlich · Antwort binnen 24h
Vorname
Telefonnummer
🔒 100% Kostenfrei & unverbindlich
Persönliche Betreuung
Bundesweit erreichbar
Kostenfreies Erstgespräch
Rechtsschutz wird geklärt
— TYPISCHE SITUATIONEN
Zwei Situationen, die wir jede Woche lösen.
In beiden Fällen zählt vor allem eines: die richtige Einschätzung, bevor Sie etwas unterschreiben oder eine Frist verstreicht.
Mir wurde gekündigt
"Ich weiß nicht, ob sich eine Klage überhaupt lohnt – und wie viel Zeit mir eigentlich bleibt."
Wir prüfen Ihre Kündigung, die Erfolgsaussichten und die realistisch erreichbaren Ansprüche – innerhalb der laufenden Drei-Wochen-Frist.
Mir liegt ein Aufhebungsvertrag vor
"Ich soll unterschreiben, aber ich weiß nicht, ob das Angebot überhaupt fair ist."
Wir prüfen den Vertrag vor der Unterschrift und verhandeln nach, wenn die Konditionen nicht angemessen sind.
Dringlichkeit, sachlich erklärt
Drei Wochen sind wenig Zeit
— und sehr genau geregelt.
Keine künstliche Eile: Die Frist ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Wichtig ist, dass Sie sie kennen und richtig einordnen.
Wann beginnt die Frist?
Mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung — also ab dem Moment, in dem sie Ihnen tatsächlich zugestellt wurde. Persönliche Übergabe, Einwurf in den Briefkasten oder Zustellung per Post können hier unterschiedlich zu bewerten sein.
Was passiert, wenn sie verstreicht?
Reichen Sie innerhalb von drei Wochen keine Kündigungsschutzklage ein, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG grundsätzlich als von Anfang an wirksam — unabhängig davon, wie offensichtlich unwirksam sie eigentlich gewesen wäre.
Auch wenn Sie noch unsicher sind, ob Sie überhaupt klagen möchten:
Die Klage kann jederzeit zurückgenommen werden. Das Versäumen der Frist lässt sich dagegen in aller Regel nicht mehr heilen. Eine frühzeitige Prüfung sichert Ihnen die Option— ohne dass Sie sich schon festlegen müssen.

— Unser Ansatz
Kein Rundumschlag. Eine klare Strategie für Ihren Fall.
KÜNDIGUNGS-CHECK
Wir sichten Kündigung bzw. Vertrag und stellen sicher, dass keine Frist unbemerkt verstreicht.
ANSPRÜCHE BERECHNEN
Abfindung, Überstunden, Urlaub, Boni — wir ermitteln, was wirtschaftlich für Sie realistisch drin ist.
VERHANDELN & DURCHSETZTEN
Wir gehen in die Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber und vertreten Sie, wenn nötig, vor dem Arbeitsgericht.

Wie hoch könnte Ihre Abfindung liegen?

Eine erste Orientierung nach gängiger Faustformel — keine Rechtsberatung und kein Versprechen.

Bruttomonatsgehalt4.500 €
2.000 €12.000 €
Beschäftigungsjahre6 Jahre
1 Jahr30 Jahre
Wie lange waren bzw. sind Sie bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt?
Grobe Orientierung
ab ca.13.500 €

Berechnet nach der gängigen Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter × Beschäftigungsjahre (angelehnt an § 1a KSchG). Die tatsächlich erzielbare Abfindung hängt von Kündigungsgrund, Erfolgsaussichten und Verhandlung ab – dazu mehr im persönlichen Erstgespräch.

— UNSERE LEISTUNGEN
Alles rund um Ihre Ansprüche — aus einer Hand.
Urlaubs-abgeltung
Nicht genommener Resturlaub ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich finanziell auszugleichen.
Boni & variable Vergütung
Zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte Bonuszahlungen gehen bei einer Kündigung nicht automatisch verloren.
Kündigungs-frist
Wir prüfen, ob die im Kündigungsschreiben angesetzte Frist tatsächlich korrekt berechnet wurde.
Gesamtstrategie
Alle Ansprüche werden gebündelt betrachtet — mit dem Ziel eines wirtschaftlich sinnvollen Gesamtergebnisses.
Abfindung
Ob und in welcher Höhe eine Abfindung realistisch erreichbar ist, hängt von Ihrer Situation und der Erfolgsaussicht einer Klage ab.
Überstunden
Geleistete, aber nicht abgegoltene Mehrarbeit lässt sich häufig auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch einfordern.
— IHR ANSPRECHPARTNER
Dr. Wolfgang Wodok
Rechtsanwalt mit über 25 Jahren Erfahrung im Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Kanzleisitz in München, persönliche Betreuung von der ersten Einschätzung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Mein Anspruch: Ihr Fall verdient eine echte Einschätzung — keine Standardantwort. Genau dafür nehme ich mir die Zeit.
Rechtsanwalt
Kanzleiinhaber · über 25 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
Persönliche Betreuung
Internationales Netzwerk: Korrespondenzkanzleien in Italien und Österreich
— HÄUFIGE FRAGEN
Antworten auf das, was die meisten zuerst fragen.
1. Ist meine Kündigung überhaupt wirksam?
2. Wie viel Zeit habe ich wirklich?
3. Was kostet mich ein Anwalt?
4. Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
5. Was passiert mit Überstunden, Urlaub und Boni?
6. Muss ich am Ende vor Gericht?
NÄCHSTER SCHRITT
Die Frist läuft — auch während Sie überlegen
Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt persönlich prüfen.